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LG Berlin, 13.12.2017 - 509 Qs 42/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 453 Abs 2 S 2 StPO, § 463 Abs 2 StPO, § 68b Abs 1 S 1 Nr 5 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 7 StGB, § 68b Abs 3 StGB
Führungsaufsicht: Zulässigkeit der einfachen Beschwerde gegen die Anordnung einzelner Weisungen; Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 17.11.2017 - 418 VRJs 64/16
- LG Berlin, 13.12.2017 - 509 Qs 42/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung …
Auszug aus LG Berlin, 13.12.2017 - 509 Qs 42/17
Die Anordnung einer Weisung ist gesetzeswidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. August 2010 - 1 Ws 107/10 -, juris Rn. 10).